Arbeitszeugnisse sind für Laien nicht
leicht zu entschlüsseln. Wenn sich der Chef „zufrieden“ über die
gezeigten Leistungen äußert, entspricht dies allenfalls der
Schulnote vier. Vorsicht ist auch geboten, wenn die
Einsatzbereitschaft mit der Formulierung „hat sich vorbildlich
bemüht“ gewürdigt wird.

Frankfurt/Main (dapd). Arbeitszeugnisse sind für Laien nicht
leicht zu entschlüsseln. Wenn sich der Chef „zufrieden“ über die
gezeigten Leistungen äußert, entspricht dies allenfalls der
Schulnote vier. Vorsicht ist auch geboten, wenn die
Einsatzbereitschaft mit der Formulierung „hat sich vorbildlich
bemüht“ gewürdigt wird. Tatsächlich gemeint ist damit nämlich, dass
sich der Beschäftigte zwar angestrengt hat, aber mit seinen Aufgaben
vollkommen überfordert war.

Welche zweifelhaften Belobigungen in Zeugnissen versteckt sein
können und wie eine positive Beurteilung aussieht, zeigt der
Ratgeber „Arbeitszeugnisse in Industrie, IT und Handwerk“ auf knapp
180 Seiten. Die Autorin und ausgebildete Juristin Petra Höfers
erläutert zudem, wann und wie Arbeitnehmer ein Zeugnis einfordern
können und welche Möglichkeiten es gibt, sich rechtlich gegen eine
unzutreffende Beurteilung zu wehren.

Der Ratgeber ist im Frankfurter Bund-Verlag erschienen und kostet
im Buchhandel 14,90 Euro (ISBN: 978-3-7663-6068-7).

dapd.djn/T2012121000997/rog/K2120/mwa

(Frankfurt/Main)