Mit der Umstellung von der herkömmlichen
Lohnsteuerkarte auf die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“
verlieren die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Die
vorhandenen Freibeträge werden also nicht automatisch übernommen und
müssen für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.

Hemsbach (dapd). Mit der Umstellung von der herkömmlichen
Lohnsteuerkarte auf die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“
verlieren die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Die
vorhandenen Freibeträge werden also nicht automatisch übernommen und
müssen für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden. Das sollten
Steuerzahler schon in den letzten Monaten des Jahres 2012 erledigen,
damit die Steuerboni gleich ab Januar steuermindernd berücksichtigt
werden können. Darauf weist das Portal steuerrat24.de hin.

Dabei reicht unter Umständen bereits der zweiseitige
„Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ anstelle des
umfangreichen „Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Die Kurzversion
reicht, wenn der beantragte Lohnsteuerfreibetrag nicht höher ist als
im Vorjahr, die Zahl der Kinderfreibeträge gesenkt oder erstmals ein
Kinderfreibetrag beantragt wird. Bisherige Pauschbeträge für
behinderte Menschen und Hinterbliebene behalten weiterhin ihre
Gültigkeit. Diese müssen also jetzt nicht neu beantragt werden.

dapd.djn/T2012111901727/ome/K2120/rad

(Hemsbach)