Wer eine vermietete Immobilie erwerben und dafür
Fremdkapital aufnehmen will, sollte auf das richtige Timing achten.
Sonst zahlt er mehr Steuern als eigentlich nötig. „Keinesfalls
sollte man das Fremdkapital aus eigenen Mitteln vorschießen, etwa,
weil die Bank den Kreditantrag noch bearbeitet“, warnt Hans-Joachim
Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim Immobilienverband IVD.

Berlin (dapd). Wer eine vermietete Immobilie erwerben und dafür
Fremdkapital aufnehmen will, sollte auf das richtige Timing achten.
Sonst zahlt er mehr Steuern als eigentlich nötig. „Keinesfalls
sollte man das Fremdkapital aus eigenen Mitteln vorschießen, etwa,
weil die Bank den Kreditantrag noch bearbeitet“, warnt Hans-Joachim
Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim Immobilienverband IVD.

Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien sind als Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung einkommenssteuerpflichtig. Dabei sind die
Finanzierungskosten des Immobilienkaufs, also insbesondere die
Schuldzinsen für das Darlehen, mit dem der Kaufpreis bezahlt wird,
als Werbungskosten von diesen Einkünften abziehbar. Allerdings nur,
wenn das Darlehen unmittelbar zur Bezahlung des Kaufpreises
verwendet wird.

Wenn die Bank den Kredit erst nach dem Erwerb der Immobilie
bewilligt und auszahlt, ist der vom Gesetzgeber geforderte
wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Darlehen und Immobilie nicht
mehr gegeben. Die Steuerbehörde wertet das Darlehen dann nicht mehr
als Immobilienfinanzierung, sondern als Kredit zur Auffüllung des
Eigenkapitals, unabhängig davon, ob der Kredit durch die Immobilie
besichert ist oder nicht. „Im Ergebnis können die Schuldzinsen nicht
als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden“, sagt
Beck.

dapd.djn/T2012092801038/kaf/K2120/mwo

(Berlin)