Hausbesitzer sollten die Fristen im
Feuerstättenbescheid ernst nehmen. Schon eine Überziehung von zwei
Wochen setzt einen bürokratischen Prozess in Gang, der zu höheren
Kosten führt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Berlin (dapd). Hausbesitzer sollten die Fristen im
Feuerstättenbescheid ernst nehmen. Schon eine Überziehung von zwei
Wochen setzt einen bürokratischen Prozess in Gang, der zu höheren
Kosten führt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Seit Anfang dieses Jahres können Hausbesitzer einen freien
Schornsteinfeger mit dem Kehren und Messen ihrer Heizungen, Kamine
und Öfen beauftragen. Grundlage der Aufträge ist der
Feuerstättenbescheid, den der Bezirksschornsteinfeger ausstellt. In
diesem Bescheid, einem amtlichen Dokument, steht genau, wann welche
Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten an der Liegenschaft erledigt werden
müssen. Es ist Sache des Hausbesitzers, die entsprechenden Aufträge
zu erteilen und die Ergebnisse anschließend dem
Bezirksschornsteinfeger schriftlich nachzuweisen.
Wird der Termin des Feuerstättenbescheids um zwei Wochen
überzogen, meldet der Bezirksschornsteinfeger den fehlenden Nachweis
an die Baubehörde. Diese setzt dem Eigentümer eine neue Frist,
stellt gegebenenfalls einen Zweitbescheid aus mit der Aufforderung,
die anstehenden Arbeiten umgehend zu erledigen. Geschieht wieder
nichts, beauftragt die Behörde den Bezirksschornsteinfeger mit der
Ausführung der Arbeiten, die er notfalls mit Polizeigewalt
durchsetzen muss. Soweit sollte es niemand kommen lassen, rät der
VPB.
dapd.djn/T2013031501321/kaf/K2120/mwo
(Berlin)