Wer den freiwilligen Mindestbeitrag zur
Rentenversicherung für 2012 zahlen will, sollte dies möglichst bis
31. Dezember tun. Zwar ist eine Beitragszahlung für 2012 noch bis 2.
April 2013 möglich, doch steigt der Mindestbeitrag zum Jahreswechsel
an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
hin.

Karlsruhe (dapd). Wer den freiwilligen Mindestbeitrag zur
Rentenversicherung für 2012 zahlen will, sollte dies möglichst bis
31. Dezember tun. Zwar ist eine Beitragszahlung für 2012 noch bis 2.
April 2013 möglich, doch steigt der Mindestbeitrag zum Jahreswechsel
an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
hin.

Grund für den höheren Beitrag ist die Anhebung der
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 400 Euro auf 450 Euro. Der
monatliche Mindestbeitrag steige dadurch von derzeit 78,40 Euro auf
88,20 Euro. Die Überweisung der zwölf Mindestbeiträge für 2012 im
laufenden Jahr erspare Beitragszahlern insgesamt 117,60 Euro,
rechnet die Rentenversicherung vor.

Versicherte sollten sich rechtzeitig bei ihrer Bank erkundigen,
bis wann Überweisungen vor dem Jahreswechsel ausgeführt werden.
Falle der Tag der Zahlung nämlich in das Jahr 2013, könnten die
Beiträge nicht mehr zum niedrigeren Mindestbeitrag verbucht werden.

Freiwillige Beiträge erhöhen nicht nur den Rentenanspruch,
sondern können beispielsweise wichtig sein, um den
Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten oder
Wartezeiten für eine Altersrente zu erfüllen.

dapd.djn/T2012120700690/rog/K2120/mwa

(Karlsruhe)