Wer sein Haus oder einen Teil davon vermieten oder
verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. Diesen muss er
Interessenten unverzüglich vorlegen. Kann er das nicht, droht ein
Bußgeld bis zu 15.000 Euro, wie der Verband Privater Bauherren (VPB)
informiert.

Berlin (dapd). Wer sein Haus oder einen Teil davon vermieten oder
verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. Diesen muss er
Interessenten unverzüglich vorlegen. Kann er das nicht, droht ein
Bußgeld bis zu 15.000 Euro, wie der Verband Privater Bauherren (VPB)
informiert.

Der Energieausweis soll dem Kauf- oder Miet-Interessenten
ermöglichen, den Energieverbrauch der Immobilie realistisch
einzuschätzen und mit anderen Objekten zu vergleichen. Es ist ein
mehrseitiges, detailliertes Dokument, das zehn Jahre gültig ist. Den
Energieausweis dürfen ausschließlich qualifizierte Experten
ausstellen. Keinen Ausweis benötigen Hausbesitzer, die im eigenen
Haus wohnen und weder verkaufen noch vermieten möchten.

dapd.djn/T2012110802366/kaf/K2120/mwo

(Berlin)