Garagen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt
werden. Genehmigt werden sie lediglich als Stellplätze für Autos.
Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert,
vielleicht auch noch Gartenmöbel und Sonnenschirm, der macht sicher
nichts falsch, meint der Verband Privater Bauherren (VPB).

Berlin (dapd). Garagen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt
werden. Genehmigt werden sie lediglich als Stellplätze für Autos.
Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert,
vielleicht auch noch Gartenmöbel und Sonnenschirm, der macht sicher
nichts falsch, meint der Verband Privater Bauherren (VPB).
Problematisch wird es aber, wenn aus der Garage nach und nach ein
Hobbyraum, eine Werkstatt oder gar ein Partyraum wird. Dann handelt
es sich um eine Nutzungsänderung. Diese muss von der zuständigen
Baubehörde genehmigt werden.

dapd.djn/T2012070403223/kaf/K2120/mwo

(Berlin)