Arbeitnehmer mit einem Minijob dürfen seit 1.
Januar monatlich 450 statt bislang 400 Euro verdienen, ohne eigene
Beiträge an die Sozialversicherung zahlen zu müssen. Die sogenannte
Gleitzone, in der Midi-Jobber einen ermäßigten Beitrag abführen,
beginnt entsprechend bei 451 Euro und endet nunmehr bei 850 Euro.
Berlin (dapd). Arbeitnehmer mit einem Minijob dürfen seit 1.
Januar monatlich 450 statt bislang 400 Euro verdienen, ohne eigene
Beiträge an die Sozialversicherung zahlen zu müssen. Die sogenannte
Gleitzone, in der Midi-Jobber einen ermäßigten Beitrag abführen,
beginnt entsprechend bei 451 Euro und endet nunmehr bei 850 Euro.
Die Erhöhung der Minijobgrenze führt dazu, dass Arbeitnehmer, die
bislang einen Midijob mit einem Einkommen von höchstens 450 Euro
hatten, nunmehr wieder versicherungsfrei sein können. Wer diese
Option wünscht, muss dies dem Arbeitgeber und auch der
Arbeitsagentur mitteilen.
Allerdings müssen Arbeitnehmer beachten, dass der Wechsel von
Midi- auf Minijob nur möglich ist, wenn ein
Krankenversicherungsschutz erhalten bleibt. Denn die Mitgliedschaft
in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse ist
vorgeschrieben.
Wie sich die Befreiung auf das Nettoeinkommen auswirkt, lässt
sich beispielsweise mit dem Online-Gehaltsrechner der AOK unter
http://url.dapd.de/rQXG51 ermitteln. Dort kann angegeben werden, ob
die Gleitzonen- oder die Minijobregelung gelten soll. Allerdings
gibt das Programm auch bei Minijobs das Einkommen abzüglich des
Rentenversicherungsbeitrags an. Seit Jahreswechsel gilt nämlich,
dass Minijobber automatisch rentenversichert sind, wenn sie der
Versicherungspflicht nicht widersprechen.
dapd.djn/T2013010201987/rog/K2120/mwa
(Berlin)