Es muss nicht immer das Meister-BAföG sein: Wer
seine Berufsausbildung mit Bestnoten abgeschlossen hat und sich
weiterqualifizieren will, kann Kursgebühren, Fahrtkosten oder auch
Arbeitsmaterialien mit einem Weiterbildungsstipendium finanzieren.
Das Stipendium ist auf drei Jahre und eine Förderung von insgesamt
6.000 Euro begrenzt.

Berlin (dapd). Es muss nicht immer das Meister-BAföG sein: Wer
seine Berufsausbildung mit Bestnoten abgeschlossen hat und sich
weiterqualifizieren will, kann Kursgebühren, Fahrtkosten oder auch
Arbeitsmaterialien mit einem Weiterbildungsstipendium finanzieren.
Das Stipendium ist auf drei Jahre und eine Förderung von insgesamt
6.000 Euro begrenzt. Mindestens zehn Prozent der
Weiterbildungskosten müssen allerdings selbst gezahlt werden.

Stipendiaten dürfen zu Förderbeginn noch keine 25 Jahre alt sein,
wobei Wehr- und Zivildienst sowie Erziehungszeiten die Altersgrenze
um bis zu drei Jahre verschieben können. Förderfähig sind
berufsbegleitende Weiterbildungen. Auch Seminare und Schulungen, die
nicht unmittelbar berufsbezogen sind – beispielsweise ein Sprachkurs
oder eine Rhetorik-Schulung – können mit dem Stipendium finanziert
werden.

Als hoch qualifiziert gelten Bewerber, die ihre
Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der
Note „gut“ bestanden haben. Alternativ lässt sich eine
außerordentliche Qualifikation auch durch Leistungswettbewerbe oder
durch Empfehlung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule
nachweisen.

Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht allerdings nicht.
Reicht das Budget der Begabtenförderung nicht für alle
qualifizierten Bewerber aus, können die zuständigen Stellen
beispielsweise die von Stipendiaten geforderte Durchschnittsnote
anheben.

Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die Handwerks-
beziehungsweise Handelskammer, die auch die Abschlussprüfung
abgenommen hat. Bewerbungsfristen und Stipendienbeginn legen die
Kammern selbst fest, in einigen Regionen findet das Auswahlverfahren
auch mehrmals pro Jahr statt.

Für Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung in einem
Gesundheitsfachberuf ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche
Bildung (SBB) zuständig. Hier endet die Bewerbungsfrist für die
nächsten Weiterbildungsstipendien am 15. Februar 2013.

(Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium gibt es im
Internet unter http://url.dapd.de/ALX8Nk .

dapd.djn/T2012083103202/rog/K2120/mwa

(Berlin)