Die Kniebelastung von Müllwerkern kann mit der
von Hochleistungssportlern verglichen werden. Damit muss die
Meniskuserkrankung eines Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt
werden, wie das Landessozialgericht Hessen entschied.
Darmstadt (dapd). Die Kniebelastung von Müllwerkern kann mit der
von Hochleistungssportlern verglichen werden. Damit muss die
Meniskuserkrankung eines Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt
werden, wie das Landessozialgericht Hessen entschied.
In dem Fall hatte ein Müllmann im Job ein sogenanntes
Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk erlitten. Die
Berufsgenossenschaft wollte das aber nicht als Berufskrankheit
anerkennen, da sie im täglichen Job keine Kniebelastungen erkennen
konnte.
Das Gericht sah das anders: Müllmänner seien ganz im Gegenteil in
hohem Maße Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt, da das Knie beim
Aufspringen auf den Müllwagen, beim Abspringen sowie beim Laufen in
der täglichen Arbeit besonders belastet sei. Da keine
berufsunabhängigen Risikofaktoren für das Kniegelenk festgestellt
wurden, musste die Berufsgenossenschaft zahlen.
(Aktenzeichen: LSG Hessen L 9 U 211/09)
dapd.djn/T2012070501435/ome/k2120/ph
(Darmstadt)