Treten nach dem Kauf eines Autos trotz
mehrfacher Reparaturen Mängel auf, muss der Hersteller den Neuwagen
zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das entschied das
Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, wie die Behörde am Freitag
mitteilte. Geklagt hatte ein Autokäufer, an dessen 33.

Frankfurt/Main (dapd). Treten nach dem Kauf eines Autos trotz
mehrfacher Reparaturen Mängel auf, muss der Hersteller den Neuwagen
zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das entschied das
Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, wie die Behörde am Freitag
mitteilte. Geklagt hatte ein Autokäufer, an dessen 33.000 Euro
teuren Neuwagen nach mehreren Nachbesserungen immer noch klappernde
Geräusche am Unterboden aufgetreten waren. Das Geräusch vermittele
dem Insassen ein Gefühl der Unsicherheit, weshalb das Auto als
mangelhaft zu bewerten sei, begründete das Gericht.

Allerdings muss der Kläger dem Hersteller eine
Nutzungsentschädigung zahlen. Demnach werden für die seit Januar
2008 mit dem Wagen zurückgelegten 83.000 Kilometer 13.000 Euro
fällig. Die Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung einen
Beschluss des Landgerichts. Den Angaben zufolge ist das Urteil
faktisch rechtskräftig, da eine Revision abgelehnt wurde.

(Beschluss vom 28. Februar, Aktenzeichen: 3 U 18/12)

dapd.djn/T2013030100932/joc/sas/mwo

(Frankfurt/Main)