Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich am
Dienstag erneut mit sogenannten Schrottimmobilien beschäftigt. In
vier Verfahren werfen Käufer von Immobilien der Bausparkasse Badenia
unter anderem eine Pflichtverletzung vor, weil die Verkäufer die
Kunden über ihre Provisionen im Unklaren gelassen hätten. Zunächst
stand noch nicht fest, ob es bereits am Dienstag zu einem Urteil
kommen sollte.

Karlsruhe (dapd). Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich am
Dienstag erneut mit sogenannten Schrottimmobilien beschäftigt. In
vier Verfahren werfen Käufer von Immobilien der Bausparkasse Badenia
unter anderem eine Pflichtverletzung vor, weil die Verkäufer die
Kunden über ihre Provisionen im Unklaren gelassen hätten. Zunächst
stand noch nicht fest, ob es bereits am Dienstag zu einem Urteil
kommen sollte.

Die Klagen von Kunden der Badenia, die sich von der Bausparkasse
getäuscht fühlen und ihrer Meinung nach völlig überteuerte
Immobilien kauften, beschäftigen die Gerichte jetzt schon seit
Jahren. In einer ersten Prozesswelle hatte das Oberlandesgericht
Karlsruhe bis Ende April 2012 etwa 560 Berufungsverfahren zum
Abschluss gebracht. Nur jedes zehnte endete mit einem Urteil, die
Mehrheit mit einem Vergleich.

(Zusammenfassung bis 1400, 20 Zeilen)

(Aktenzeichen: 17 U 45/12, 17 U 24/12,17 U 71/12, 17 U 81/12)

dapd.djn/T2012072450126/mje/pon

(Karlsruhe)