Kaffeehersteller dürfen in Deutschland auch
ohne Lizenz von Nestlé Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen
anbieten. Das Düsseldorfer Landgericht machte am Donnerstag den Weg
frei für die bis zu einem Drittel billigeren Alternativen zu den
hochpreisigen Originalkapseln, wie ein Gerichtssprecher der
Nachrichtenagentur dapd sagte.

Düsseldorf (dapd). Kaffeehersteller dürfen in Deutschland auch
ohne Lizenz von Nestlé Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen
anbieten. Das Düsseldorfer Landgericht machte am Donnerstag den Weg
frei für die bis zu einem Drittel billigeren Alternativen zu den
hochpreisigen Originalkapseln, wie ein Gerichtssprecher der
Nachrichtenagentur dapd sagte.

Der Schweizer Lebensmittelriese Nestlé hatte den beiden
eidgenössischen Rivalen Betron und Ethical Coffee Company (ECC) den
Verkauf ihrer Produkte in Deutschland durch Eilanträge untersagen
lassen wollen. Das Gericht sah jedoch keine Patentverletzung.

Der Käufer eine Nespresso-Maschine dürfe erwarten, dass er diese
nicht lediglich mit den Original-Kapseln benutzen könne, befand das
Gericht. Die Nespresso-Maschine sei zwar patentgeschützt, die
Kaffeekapsel sei jedoch nicht das funktionale Herzstück. Das Recht
der Verbraucher auf einen ungehinderten Gebrauch ihres Eigentums
habe hier Vorrang vor den Schutzinteressen von Nestlé.

Gegen das Urteil kann Nestlé Berufung beim Oberlandesgericht
Düsseldorf einlegen.

(Aktenzeichen: LG Düsseldorf: 4b O 81/12 und 4b O 82/12)

dapd.djn/T2012081600853/re/mwo

(Düsseldorf)