Autokäufer können ihren Neuwagen zurückgeben, wenn
der zu viel Kraftstoff verbraucht. Das Oberlandesgericht Hamm gab am
Donnerstag dem Kläger recht, der vom Autokauf zurücktreten wollte,
weil sein Wagen die Verbrauchswerte überschritt, die im Prospekt
angegeben waren. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des
Landgerichts Bochum.

Hamm (dapd). Autokäufer können ihren Neuwagen zurückgeben, wenn
der zu viel Kraftstoff verbraucht. Das Oberlandesgericht Hamm gab am
Donnerstag dem Kläger recht, der vom Autokauf zurücktreten wollte,
weil sein Wagen die Verbrauchswerte überschritt, die im Prospekt
angegeben waren. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des
Landgerichts Bochum.

Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen
Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen
Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen
seien, erklärte das Gericht. Der Käufer könne aber erwarten, dass
die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen
reproduzierbar seien. Das sei bei diesem Neuwagen nicht der Fall
gewesen.

dapd.djn/T2013030701175/kal/mbo/pon

(Hamm)