Ein Geschäft darf nicht mit dem Spruch „Zehn
Prozent auf alles“ werben, wenn dies nicht für alle Waren gilt. Nach
einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landgerichts München
reicht es nicht aus, mit einem Sternchen auf Ausnahmen hinzuweisen.
Das Gericht untersagte einer Filiale des Gartencenters in Landshut
eine entsprechende Werbung.
München (dapd). Ein Geschäft darf nicht mit dem Spruch „Zehn
Prozent auf alles“ werben, wenn dies nicht für alle Waren gilt. Nach
einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landgerichts München
reicht es nicht aus, mit einem Sternchen auf Ausnahmen hinzuweisen.
Das Gericht untersagte einer Filiale des Gartencenters in Landshut
eine entsprechende Werbung.
Das Geschäft hatte nur in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass
„Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der
Rabattaktion ausgenommen seien. Die eindeutige Ankündigung „Zehn
Prozent auf alles“ sei unwahr, urteilte das Gericht. Das
Gartencenter hatte vergeblich damit argumentiert, dass an den
Aktionstagen 81 Prozent der Waren ein Zehntel billiger verkauft
worden seien. Ein Verbraucherschutzverein hatte das Gartencenter
verklagt.
(Aktenzeichen: Landgericht München 33 O 13190/12)
dapd.djn/T2012090301570/jsh/mwa
(München)