Im Rechtsstreit über die Margarine „Becel
pro.activ“ des Nahrungsmittelkonzerns Unilever hat das Hamburger
Landgericht am Freitag die Klage von Foodwatch abgewiesen. Die
Verbraucherorganisation hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf
Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen.

Hamburg (dapd). Im Rechtsstreit über die Margarine „Becel
pro.activ“ des Nahrungsmittelkonzerns Unilever hat das Hamburger
Landgericht am Freitag die Klage von Foodwatch abgewiesen. Die
Verbraucherorganisation hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf
Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen.

Das Urteil war ursprünglich bereits für Anfang Oktober erwartet
worden. Damals hatte die Kammer das Verfahren auf Antrag von
Foodwatch jedoch erneut eröffnet. Nach Angaben der
Verbraucherorganisation gibt es wissenschaftliche Studien, die den
Verdacht erhärteten, dass die der Margarine zugesetzten
Pflanzensterine Ablagerungen in den Gefäßen verursachen und damit
das Risiko auf Herzkrankheiten erhöhten. Unilever hatte diese
Vorwürfe stets zurückgewiesen.

(Aktenzeichen: 324 O 64/12)

(Zusammenfassung bis 1300, 30 Zeilen)

dapd.djn/T2012121400485/jbe/jaw/mwa

(Hamburg)