Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden keine
Zusatzgebühren für nicht erfolgte Anrufe oder SMS innerhalb eines
bestimmten Zeitraums verlangen. Eine entsprechende Klausel sei
unwirksam, entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht
in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Bundesverband
der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Anbieter aus Büdelsdorf
geklagt.

Schleswig (dapd). Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden keine
Zusatzgebühren für nicht erfolgte Anrufe oder SMS innerhalb eines
bestimmten Zeitraums verlangen. Eine entsprechende Klausel sei
unwirksam, entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht
in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Bundesverband
der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Anbieter aus Büdelsdorf
geklagt.

Ebenso für unwirksam erklärten die Richter eine Pfandgebühr für
nicht binnen zwei Wochen nach Vertragsende zuückgeschickte, dann
wirtschaftlich wertlose SIM-Karten. Beide Klauseln benachteiligten
die Kunden laut Gericht in unangemessener Weise.

Die Klage hatte bereits in erster Instanz Erfolg vor dem Kieler
Landgericht. Dagegen legte der Anbieter Berufung ein.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 2 U 12/11)

dapd.djn/T2012071802104/akl/mwa

(Schleswig)