Der Rechtsstreit zwischen der
Verbraucherorganisation Foodwatch und dem Nahrungsmittelkonzern
Unilever über die Margarine „Becel pro.activ“ geht weiter. Entgegen
der ursprünglichen Planung verkündete das Landgericht Hamburg am
Freitag kein Urteil, sondern eröffnete das Verfahren erneut.

Hamburg (dapd). Der Rechtsstreit zwischen der
Verbraucherorganisation Foodwatch und dem Nahrungsmittelkonzern
Unilever über die Margarine „Becel pro.activ“ geht weiter. Entgegen
der ursprünglichen Planung verkündete das Landgericht Hamburg am
Freitag kein Urteil, sondern eröffnete das Verfahren erneut. Dadurch
bekomme Foodwatch die Möglichkeit, eine weitere Stellungnahme
einzureichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Organisation hatte
nach eigenen Angaben am Dienstag einen Antrag auf Wiedereröffnung
des Verfahrens gestellt.

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Unilever den
Verbraucher womöglich über Gesundheitsrisiken beim Verzehr der
cholesterinsenkenden Margarine getäuscht hat. Unilever hatte
verbreitet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine aus
wissenschaftlicher Sicht unbedenklich seien. Foodwatch sieht das
anders. Ein Urteil soll nun am 14. Dezember fallen.

(Zusammenfassung bis 1400 Uhr, 30 Zeilen)

(Aktenzeichen: 324 O 64/12)

dapd.djn/T2012100551568/jbe/jaw/mwo

(Hamburg)