Niedrige Zinsen, Inflationsangst und die Suche
nach krisenfesten Anlagen haben geschlossenen Immobilienfonds eine
Renaissance beschert. Allein bei Mitgliedern des Verbands
Geschlossene Fonds (VGF) zahlten Anleger von Januar bis Juni dieses
Jahres 732 Millionen Euro für Investitionen in deutsche Immobilien
ein. Nach VGF-Angaben waren das 52 Prozent als im ersten Halbjahr
des Vorjahres.
Berlin (dapd). Niedrige Zinsen, Inflationsangst und die Suche
nach krisenfesten Anlagen haben geschlossenen Immobilienfonds eine
Renaissance beschert. Allein bei Mitgliedern des Verbands
Geschlossene Fonds (VGF) zahlten Anleger von Januar bis Juni dieses
Jahres 732 Millionen Euro für Investitionen in deutsche Immobilien
ein. Nach VGF-Angaben waren das 52 Prozent als im ersten Halbjahr
des Vorjahres. Alle geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland
sammelten demnach 2011 mehr als 2,2 Milliarden Euro ein – auch das
ein Plus von 38 Prozent im Vorjahresvergleich.
Ein geschlossener Fonds ist rechtlich gesehen eine Gesellschaft
von Anlegern, die gemeinsam langfristig in ein oder mehrere große
Immobilienprojekte investiert. Der Bau wird durch die Einlagen oder
zum Teil auch über Bankkredite finanziert. Wenn der Fonds genügend
Kapital gesammelt hat, wird er geschlossen.
Den Anlegern werden jährliche Ausschüttungen und eine
Schlusszahlung nach Verkauf der Immobilien und Auflösung des Fonds
in Aussicht gestellt, aber nicht garantiert. Die Ausschüttungen
werden aus den laufenden Mieteinnahmen finanziert. Sein eingesetztes
Kapital erhält der Anleger am Schluss mit Gewinn zurück, falls der
Fonds erfolgreich gewirtschaftet hat.
Geschlossen Immobilienfonds laufen in der Regel mindestens zehn
Jahre. Ein vorzeitiger Ausstieg aus der Kapitalanlage ist in der
Regel mit hohen Verlusten verbunden. Eine Kündigung ist nicht
möglich, Fondsanteile können allenfalls mit Abschlägen am
Sekundärmarkt verkauft werden.
Anteile an geschlossenen Immobilienfonds gelten seit Juni 2012
als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
Seither hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) die Prospekte, mit denen die Fonds werben, auf
Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit zu prüfen. Zudem muss ein
Datenblatt, der sogenannte Beipackzettel, auf drei Seiten
wesentliche Informationen über den Fonds aufführen. Banken, die
Anteile an solchen Fonds verkaufen, müssen zudem die Beratung ihrer
Kunden dokumentieren. Bei einer Untersuchung von „Finanztest“ fielen
geschlossene Immobilienfonds dennoch zumeist als zu riskant durch.
dapd.djn/T2012111350714/jvo/mai
(Berlin)