Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für
die Anschaffung eines E-Bikes auch dann nicht übernehmen, wenn es
einer Versicherten mit Kniebeschwerden das Leben erleichtert. Das
entschied das Sozialgericht Oldenburg (Aktenzeichen: S 61 KR
204/11).
Oldenburg (dapd). Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für
die Anschaffung eines E-Bikes auch dann nicht übernehmen, wenn es
einer Versicherten mit Kniebeschwerden das Leben erleichtert. Das
entschied das Sozialgericht Oldenburg (Aktenzeichen: S 61 KR
204/11).
Anspruch auf Hilfsmittel besteht nach gängiger Praxis immer dann,
wenn Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische oder andere
Hilfsmittel im Einzelfall helfen, den Erfolg einer Behandlung zu
sichern. Zugleich dürfen diese Hilfsmittel nicht als allgemeine
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sein. Genau das
ist nach Einschätzung des Sozialgerichts Oldenburg ein E-Bike aber.
dapd.djn/T2012102901323/ome/K2120/mhs
(Oldenburg)