Spätestens im kommenden Jahr wird ein Boom auf
private Pflegezusatzversicherungen einsetzen, wenn die Beträge wie
geplant durch den Staat gefördert werden. Wer dann oder auch schon
jetzt eine private Pflegeversicherung abschließen will, der muss
sich darauf einstellen, dass er im Antrag Gesundheitsfragen
beantworten muss.

Elmshorn (dapd). Spätestens im kommenden Jahr wird ein Boom auf
private Pflegezusatzversicherungen einsetzen, wenn die Beträge wie
geplant durch den Staat gefördert werden. Wer dann oder auch schon
jetzt eine private Pflegeversicherung abschließen will, der muss
sich darauf einstellen, dass er im Antrag Gesundheitsfragen
beantworten muss.

Und die haben es ins ich: Wie auch bei anderen
Personenversicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung können
Falschangaben dazu führen, dass die Versicherung im Ernstfall nicht
zahlt. Ein großes Risiko, denn wer kennt schon seine
Krankengeschichte der vergangenen Jahre in allen Facetten aus dem
Kopf?

Genau diese Krankengeschichte wollen die Versicherer aber hören.
Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Fragenkataloge
unterschiedlich umfangreich: In der Regel wird nach Krankheiten und
Unfallfolgen der vergangenen drei Jahre gefragt, außerdem nach
Gesundheitsstörungen und Anomalien, Behandlungen oder Untersuchungen
in diesem Zeitraum. Außerdem wollen die Pflegeversicherungen
Auskunft haben zu allen Krankenhaus- und Kurbehandlungen der
zurückliegenden zehn Jahren.

Andere Pflegeversicherungen fragen gezielt nach Krankheitsbildern
und wollen wissen, ob der Antragsteller zum Beispiel an psychischen
oder rheumatischen Erkrankungen litt – und das sind nur 2 von meist
10 bis 20 abgefragten Krankheiten. In der Regel sind auch alle
Erkrankungen anzugeben, die bereits ausgeheilt sind oder die auch
gar nicht behandelt wurden.

Zwtl.: Informieren bei Arzt und Krankenkasse

Bei der Vielzahl von Fragen ist es sinnvoll, den Arzt und die
Krankenkasse zu konsultieren, denn der Arzt weiß, was in der
Patientenakte steht, und die Krankenkasse weiß, welche Krankheiten
die Ärzte abgerechnet haben. So erhalten Antragsteller aus erster
Hand einen Überblick über alle Krankheiten, die über sie gespeichert
sind. Auch bei der zentralen Wagnisdatei sollte man Auskunft
einholen: Dort sind alle Informationen zu finden, die zum Beispiel
Unfall- oder Lebensversicherer über jemanden abgespeichert haben.

Falsche Angaben oder Beschönigungen des Gesundheitszustands
bringen nichts. Denn die Pflegeversicherung wird spätestens im
Leistungsfall die Krankenakten sehr genau studieren und sicherlich
Differenzen zwischen den eigenen Angaben und den ärztlichen
Unterlagen feststellen. Kommt dann heraus, dass man bei
Antragstellung und der Gesundheitsprüfung gelogen hat, entfällt in
der Regel der Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung
komplett.

Besonders ärgerlich: Die Pflegeversicherung kann sich meist
selbst dann vom Versicherungsschutz lösen, wenn die verschwiegene
Krankheit gar nicht ursächlich für die Pflegebedürftigkeit war.

Zwtl.: Nur einfache Antragsformulare verwenden

Besser ist es naturgemäß, wenn die Pflegeversicherung gar nicht
in der Krankenhistorie herumstochert, sondern sich darauf
beschränkt, nach aktuellen Krankheiten zu fragen. Auch so minimieren
Antragsteller das Risiko von Falschangaben, die sie später den
Versicherungsschutz kosten können. Egal, welche Krankheiten
abgefragt werden: Man sollte nur dort eine Police beantragen, wo die
Fragen fair und konkret formuliert sind.

Es sollten nur Antragsformulare mit Fragen ausgefüllt werden, die
mit Ja oder Nein beantwortet werden können. So kann eine eindeutige
Antwort gegeben werden, die einem später nicht zum Verhängnis werden
kann. Hilfe bei der Suche nach einem fairen Versicherer bieten neben
den Versicherungsmaklern auch Versicherungsberater, die auf
Honorarbasis unabhängig beraten.

dapd.djn/T2012062502235/ome/k2120/ph

(Elmshorn)