Mit dem eigenen Haus Geld verdienen, das klingt
verlockend. Viele Häuslebauer planen eine Einliegerwohnung oder eine
zusätzliche Wohnung ein, um sie vermieten zu können. „Das ist
grundsätzlich eine gute Idee“, sagt Eva Reinhold-Postina, Sprecherin
des Verbandes Privater Bauherren (VPB). So lasse sich die
wirtschaftliche Belastung aus dem Hausbau verringern.

Berlin (dapd). Mit dem eigenen Haus Geld verdienen, das klingt
verlockend. Viele Häuslebauer planen eine Einliegerwohnung oder eine
zusätzliche Wohnung ein, um sie vermieten zu können. „Das ist
grundsätzlich eine gute Idee“, sagt Eva Reinhold-Postina, Sprecherin
des Verbandes Privater Bauherren (VPB). So lasse sich die
wirtschaftliche Belastung aus dem Hausbau verringern. Aber es könne
auch ein Zuschussgeschäft werden, wenn man die Sache nicht richtig
angehe.

Schon bei der Planung sollten Bauherren bedenken, dass sie zum
Vermieter von Wohnraum werden. Entsprechende Baugenehmigungen müssen
eingeholt werden. „Nicht jeder Bebauungsplan lässt eine zusätzliche
Mietwohnung im Haus zu“, sagt Reinhold-Postina. Wer mit seinem
Mieter unter einem Dach wohnen wird, sollte für jede Wohnung eigene
Verbrauchsleitungen, separate Hauseingänge und Klingeln einplanen.
Das erleichtert das Zusammenleben.

Nicht nur die baulichen Bedingungen müssen stimmen. Bevor ein
Mietvertrag abgeschlossen wird, sollten sich die Vermieter darüber
im Klaren sein, welche Erlöse sie mit der Vermietung erzielen
wollen. Die Höhe der Miete, die sie von den Mietern erzielen können,
hängt von Zustand und Größe der Wohnung ab, aber auch von regionalen
Gegebenheiten.

Zwar können Mieter und Vermieter bei einer Neuvermietung frei
über die Grundmiete verhandeln und sind nicht an den örtlichen
Mietspiegel gebunden. Aber er dient meist als Orientierung. In einem
Ballungsgebiet mit hohem Mietniveau werden sich höhere Mieteinnahmen
realisieren lassen als auf dem Land.

Zwtl.: Mietspiegel gibt Orientierung

Ist ein Mieter gefunden, muss ein Mietvertrag abgeschlossen
werden. „Wer das erste Mal vermietet, sollte sich vorher von einem
spezialisierten Anwalt beraten lassen“, rät Reinhold-Postina. „Denn
im Mietrecht gibt es viele Vorschriften zum Schutz der Mieter, die
teilweise verwirrend sind. Wenn zum Beispiel falsche Klauseln in den
Mietvertrag aufgenommen werden, können die unwirksam sein und den
Vermieter viel Geld kosten.“

Das trifft zum Beispiel auf die Schönheitsreparaturen zu. Viele
Vermieter versuchen, mit Klauseln aus vorformulierten Mietverträgen
die Pflicht zum Renovieren auf die Mieter umzulegen. Aber nicht in
jedem Fall sind diese Klauseln zulässig. Übernehmen Vermieter
unzulässige Klauseln aus einem Formularmietvertrag, kann es
passieren, dass sie am Ende selbst die Schönheitsreparaturen
finanzieren müssen.

„Vertragsformulare wie zum Beispiel von Haus & Grund Deutschland
sind sinnvoll und praktisch“, sagt Reinhold-Postina. „Aber sie
müssen immer an die konkrete Situation des Vermieters angepasst
werden.“

Zwtl.: Befristeter Mietvertrag ist möglich

Mit der Vermietung seiner Wohnung bindet sich der Vermieter in
der Regel über viele Jahre an die Mieter. Denn normalerweise werden
Wohnungen unbefristet vermietet. Das bedeutet, dass der Vertrag
nicht irgendwann automatisch endet. Der Mieter entscheidet in der
Regel, wann er auszieht. Der Vermieter kann nicht einfach über sein
Eigentum verfügen.

Will er die Wohnung anderweitig nutzen, muss er einen gesetzlich
anerkannten Kündigungsgrund haben. Der liegt aber nur vor, wenn der
Mieter seine Pflichten erheblich verletzt hat. Hat er sich
allerdings nichts zuschulden kommen lassen, ist der Vermieter darauf
angewiesen, dass der Mieter gegebenenfalls nach einer
Abstandszahlung freiwillig auszieht.

Grundsätzlich ist auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich,
wenn der Vermieter selbst oder Familienangehörige in die Wohnung
einziehen möchten. Ist allerdings absehbar, dass das schon vier bis
fünf Jahre nach Vertragsabschluss der Fall sein wird, sollte der
Vermieter dem Mieter klaren Wein einschenken und gleich einen
befristeten Mietvertrag anbieten.

Viele Hausbesitzer stellen ihre Einliegerwohnungen ihren
erwachsenen Kindern, den Eltern oder anderen Verwandten zur
Verfügung. „Auch mit ihnen müssen ordentliche Mietverträge
abgeschlossen werden“, sagt die VPB-Sprecherin. Miethöhe und
Betriebskosten sollten angemessen und realistisch sein.

dapd.djn/T2012121301418/kaf/K2120/mwo

(Berlin)