Wer ein Stück Land kauft, muss Grunderwerbssteuer
zahlen. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück für einen
gemeinnützigen Zweck gekauft wird oder in anderer Form im
öffentlichen Interesse genutzt werden soll. Das entschied das
Finanzgericht Hamburg (Aktenzeichen: 3 V 129/12).

Hamburg (dapd). Wer ein Stück Land kauft, muss Grunderwerbssteuer
zahlen. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück für einen
gemeinnützigen Zweck gekauft wird oder in anderer Form im
öffentlichen Interesse genutzt werden soll. Das entschied das
Finanzgericht Hamburg (Aktenzeichen: 3 V 129/12).

In dem Fall hatte ein eingetragener Verein ein bebautes
Grundstück erworben, um dort eine Kindertagesstätte einzurichten und
zu betreiben. Der Verein ging gegen den Grunderwerbssteuerbescheid
vor und wollte erreichen, nicht an den Fiskus zahlen zu müssen. Die
Richter lehnten das aber ab und erklärten die Besteuerung auch bei
einem gemeinnützigen Verein für rechtmäßig.

dapd.djn/T2013012100864/ome/K2120/rad

(Hamburg)