Wer noch eine grüne Prüfplakette mit der Zahl 12
auf dem Nummernschild seines Fahrzeugs hat, sollte sich so schnell
wie möglich zur fälligen Hauptuntersuchung (HU) anmelden. Daran
erinnert der TÜV Süd in München. Es drohe ein Bußgeld, wenn die
Plakette um mehr als zwei Monate abgelaufen sei.

München (dapd). Wer noch eine grüne Prüfplakette mit der Zahl 12
auf dem Nummernschild seines Fahrzeugs hat, sollte sich so schnell
wie möglich zur fälligen Hauptuntersuchung (HU) anmelden. Daran
erinnert der TÜV Süd in München. Es drohe ein Bußgeld, wenn die
Plakette um mehr als zwei Monate abgelaufen sei.

In welchem Monat die Fahrzeuguntersuchung fällig ist, ist an der
Zahl zu erkennen, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den
Dezember. Zeigt die Plakette auf Dezember 2012, droht dem Fahrer ab
März ein Bußgeld von 15 Euro. 40 Euro und ein Punkt in der
Flensburger Verkehrssünderkartei werden fällig, wenn man die HU mehr
als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten kostet es 75 Euro, und
es kommen zwei Punkte in Flensburg dazu.

Eine Rückdatierung war mit der HU-Novelle im vergangenen Jahr
weggefallen. Seitdem orientiert sich der Termin für die nächste HU
wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Doch das sollte
keine Einladung zum Zeitschinden sein, warnen die TÜV-Fachleute.
Denn wer mehr als zwei Monate überziehe, müsse zur erweiterten
Prüfung und zahle einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent.

dapd.djn/T2013010300998/nom/K2120/mwa

(München)