Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sucht,
lässt sich meist von einem Makler oder Vertreter beraten. In ein
solches Beratungsgespräch sollte niemand unvorbereitet gehen, denn
nur wer weiß, wie sein Schutz aussehen soll, der bekommt auch eine
individuell passende Berufsunfähigkeitsversicherung.

Elmshorn (dapd). Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sucht,
lässt sich meist von einem Makler oder Vertreter beraten. In ein
solches Beratungsgespräch sollte niemand unvorbereitet gehen, denn
nur wer weiß, wie sein Schutz aussehen soll, der bekommt auch eine
individuell passende Berufsunfähigkeitsversicherung. Professionelle
Makler und Vertreter fragen im Beratungsgespräch für den optimalen
Schutz viele Einzelpunkte ab – mit der folgenden Übersicht ist man
als Verbraucher vorbereitet.

– Die Rente:

Entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes ist die
Höhe der Rente, die im Vertrag vereinbart wird. Verbraucher sollten
einen Betrag wählen, der möglichst nah an das aktuelle
Nettoeinkommen heranreicht. Als Faustregel gilt: Wird man
berufsunfähig, sollten mindestens 80 Prozent des letzten
Nettoeinkommens zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig sollte mit einer Nachversicherungsgarantie oder
Dynamik die Möglichkeit bestehen, die Rente an das steigende
Lohnniveau anzupassen. Ebenfalls ein wichtiger Punkt sind die
sogenannten Karenzzeiten. Der Vertrag sollte die Zahlung der Rente
sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vorsehen – und nicht erst
nach Ablauf einer Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten. Denn
sonst droht eine finanzielle Lücke, die oft nur schwer zu füllen
ist.

– Die Vertragsdauer:

Im Ernstfall geht eine Berufsunfähigkeitsrente nahtlos in die
gesetzliche Altersrente über, damit keine einkommenslose Zeit zu
überbrücken ist. Zumindest bis zum 60. Lebensjahr sollte der Schutz
jedoch immer laufen – notfalls muss man sich auf die nicht immer
ganz leichte Suche nach einem Anbieter machen, der die gewünschte
Vertragsdauer anbietet. Hierbei kann der Makler helfen.

– Der Beruf:

Die Höhe der Prämie hängt nicht nur von der Rentenhöhe und der
Vertragslaufzeit ab. Ein wichtiger Faktor ist der Beruf. Stressige
und gefährliche Berufe erhöhen das Risiko einer Berufsunfähigkeit.
Als geringes Risiko für eine mögliche Berufsunfähigkeit werden dabei
vor allem Hochqualifizierte und Akademiker eingestuft, am Ende der
Liste stehen neben Angestellten und Selbstständigen mit hoher
körperlicher Belastung auch viele andere Handwerker, bei denen
körperliche Arbeit an der Tagesordnung ist.

– Besondere Risikofaktoren:

Bei gefährlichen Hobbys sind oft Zuschläge für die Absicherung
gegen Berufsunfähigkeit erforderlich. Als gefährlich stufen die
Versicherungen dabei auch schon Radrennen, Wellenreiten und
Eishockey ein und verlangen 50 Prozent mehr Prämie. Skispringer und
Boxer zahlen sogar 100 Prozent mehr für die mögliche Rente bei
Berufsunfähigkeit. Kaum gegen Berufsunfähigkeit versicherbar sind
Motocross-Fahrer und Rennrodler.

– Die Verweisungsmöglichkeiten:

Die Qualität des Versicherungsschutzes hängt entscheidend von der
Qualität des Bedingungswerks ab, also des Kleingedruckten, das dem
Vertrag zugrunde liegt. Dabei gibt es einige Klauseln, die besonders
wichtig sind. Das beste Beispiel ist die abstrakte Verweisung. Sie
ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der
Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Deshalb ist es am besten,
wenn im Vertrag auf die abstrakte Verweisung ganz verzichtet wird.

– Der Prognosezeitraum:

In älteren Versicherungsbedingungen wurde dann von einer
Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit
bescheinigen konnte, die voraussichtlich bleibend war – und damit
mindestens drei Jahre andauern sollte. Neuere und vorteilhaftere
Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Rente schon bei einer
Sechs-Monats-Prognose gezahlt wird.

– Die Meldefristen:

Oft geht der tatsächlichen Invalidität ein langer
Krankheitsprozess voraus, bevor ein Gedanke an die dauernde
Berufsunfähigkeit verschwendet wird. Und für diesen Fall sind lange
Meldefristen von Vorteil, die auch eine rückwirkende Zahlung
erlauben – von dem Moment an, in dem bereits Berufsunfähigkeit
vorlag, ohne dass der Betroffene bereits davon wusste. Ohne solche
rückwirkenden Meldefristen zahlt die Versicherung erst ab dem
Moment, in dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde – und es geht im
Falle eines Falles viel Geld verloren, weil die Rente nicht
nachgezahlt wird.

dapd.djn/T2012071103456/ome/k2120/ph

(Elmshorn)