Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes
Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig
Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht
wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und
Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers
mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer
bezahlen.

Köln (dapd). Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes
Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig
Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht
wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und
Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers
mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer
bezahlen. Darauf weist das Onlineportal geldtipps.de hin.

Generell gilt: Hauseigentümer, aber auch Mieter, auf die die
Streupflicht übertragen wurde, müssen die Gehwege frei von möglichen
Hindernissen halten. Passiert auf rutschigem Untergrund ein Unfall,
müssen sie für den entstandenen Schaden haften – und zwar in
unbegrenzter Höhe. Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie oder
Mieter sollten sich daher mit einer privaten Haftpflichtversicherung
absichern, die berechtigte Schadenersatzansprüche reguliert und
unberechtigte Ansprüche wie bei einer Rechtsschutzversicherung
abwehrt.

dapd.djn/T2012110202685/ome/K2120/mhs

(Köln)