Der Herbst ist für Versicherungen und
Versicherte gleichermaßen eine spannende Jahreszeit. Denn viele
Standardverträge wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen laufen
zum Jahresende aus. Auch viele Kunden sehen Sparpotenzial und wollen
wechseln.

Elmshorn (dapd). Der Herbst ist für Versicherungen und
Versicherte gleichermaßen eine spannende Jahreszeit. Denn viele
Standardverträge wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen laufen
zum Jahresende aus. Auch viele Kunden sehen Sparpotenzial und wollen
wechseln.

Tatsächlich kann sich ein Wechsel für Versicherungsnehmer lohnen:
Neue Verträge bieten oft eine bessere Leistung zu einem günstigeren
Preis. Allerdings wird oft ein wahres Wechselfieber entfacht – unter
anderem auch von zwielichtigen Maklern und unseriösen
Versicherungsportalen im Internet, die an den Wechselwilligen
verdienen wollen.

Es gibt auch Fälle, in denen ein Wechsel überhaupt nicht sinnvoll
ist. Oft können Verbraucher froh sein, wenn sie eine wichtige
Versicherung wie eine Berufsunfähigkeitspolice oder eine
Krankenzusatzversicherung einmal bekommen haben. Wer den Anbieter
wechselt, verliert oft viel Geld oder verschlechtert seinen
Versicherungsschutz.

An anderer Stelle aber sollten Verbraucher das Sparpotenzial beim
Versicherungswechsel nutzen: So kann ein Wechsel der
Hausratversicherung schnell bis zu 100 Euro Ersparnis pro Jahr
bringen. „Die Prämie und Ersparnis sollten aber an zweiter Stelle
stehen. Entscheidend ist immer die Qualität des
Versicherungsschutzes“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der
Versicherten.

Zwtl.: Qualität des Schutzes ist entscheidend

Wer genau hinsieht, erkennt: Nicht immer bringt ein Wechsel neben
der ersehnten Ersparnis automatisch auch vergleichbare oder
verbesserte Versicherungsbedingungen. Der Wechsel kann den Schutz
auch verschlechtern. „Es kann beispielsweise gefährlich sein, eine
Wohngebäudeversicherung zu kündigen“, sagt der unabhängige
Versicherungsberater Jörg Deppner. Der Schutz reiche heute oft
weniger weit als bei Policen, die einige Jahre alt seien.

„So waren beispielsweise Ableitungsrohre bis vor einigen Jahren
immer versichert. Heute sind sie es in den meisten Fällen nicht
mehr“, erklärt Deppner. Wer aber nur auf den Preis achte, übersehe
dieses wichtige Detail oft – nicht zuletzt deswegen, weil die
Verträge mit allerlei Nebensächlichkeiten „aufgepumpt“ würden.
„Mittlerweile gibt es viel zu viel Schutz, den die meisten gar nicht
benötigen – wichtige Vertragsklauseln bleiben dabei oft auf der
Strecke“, warnt auch Rudnik.

Zwtl.: Wer wechselt, fängt manchmal bei Null an

Mit einem Wechsel der Versicherung laufen Versicherte somit meist
auch Gefahr, erworbene Privilegien beim Alt-Versicherer zu
verlieren. Am deutlichsten zeigt sich das am Beispiel von
Krankenzusatzversicherungen: Im Laufe der Jahre steigen die
Erstattungen für Zusatzleistungen wie Zahnersatz. Wer den Anbieter
wechselt, fängt beim neuen Versicherer dagegen wieder bei Null an.

Anders ist die Lage bei der Rechtsschutzversicherung. Einmal
absolvierte Wartezeiten wirken sich auch im neuen Vertrag aus.
Bedingung dafür sei aber, erläutert Deppner, „dass der neue Vertrag
lückenlos an den alten anschließt. Schon ein Tag Unterbrechung
reicht aber, damit die erreichten Wartezeiten nicht auf den neuen
Vertrag übergehen.“ Vor einem Versicherungswechsel sollte deshalb
immer auch bei scheinbar simplen Verträgen der Rat eines Experten
eingeholt werden.

Zwtl.: Versicherungsschutz in Gefahr

Es gebe sogar Fälle, in denen ein Wechselwunsch oder gar eine
übereilte Kündigung in einem wahren Fiasko enden können, warnt
Versicherungsberater Deppner mit Blick auf die private
Krankenversicherung (PKV): „Finanziell fährt man bei einem Wechsel
der PKV meist schlechter, außerdem machen Krankheiten und eventuell
auch das Alter einen Wechsel in vielen Fällen sinnlos.“

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen kann ein Wechsel
durchaus sinnvoll sein: Der Markt hat sich geändert, viele Angebote
sind heute deutlich besser als vor einigen Jahren. Wer deshalb
wechsel will, für den hat Versicherungsexperte Michael Nischalke von
der Stiftung Warentest einen guten Rat: „Kündigen Sie nur, wenn Sie
den neuen Vertrag mit einem vergleichbaren Angebot bereits in der
Tasche haben.“ Ansonsten gilt die Devise: Ist ein Wechsel nicht
realisierbar, sollten Verbraucher lieber den alten Schutz behalten,
als am Ende ganz ohne Schutz dazustehen.

dapd.djn/T2012091201446/ome/K2120/mhs

(Elmshorn)