Vor einer latenten Asbestgefahr in Wohngebäuden
warnt der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger (BVS). Immer wieder würden im Zuge
von Baumaßnahmen Asbestbelastungen entdeckt.
Berlin (dapd). Vor einer latenten Asbestgefahr in Wohngebäuden
warnt der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger (BVS). Immer wieder würden im Zuge
von Baumaßnahmen Asbestbelastungen entdeckt.
In Gebäuden, die in den 70er Jahren errichtet oder modernisiert
wurden, finden sich erfahrungsgemäß stets in irgendeiner Form
asbesthaltige Produkte. „Neben asbesthaltigen Bodenbelägen und
Wandfliesenklebern sind bei innen liegenden Bädern und Küchen fast
immer Lüftungskanäle aus Asbestzement eingebaut“, erklärt Michael
Mund, Sachverständiger für Asbestsanierung. Bei Handwerksarbeiten
wird der gefährliche Asbest dann freigesetzt. Handwerksfirmen sind
nur ungenügend auf dieses Problem vorbereitet.
Mieter können bei Asbestgefahr das Recht zur Mietminderung haben.
Wer Asbest in seiner Mietwohnung vermutet, sollte unbedingt das
Bauaufsichtsamt seiner Kommune und das für Verbraucherschutz
zuständige Ministerium seines Bundeslandes verständigen.
dapd.djn/T2012082802937/kaf/K2120/mwo
(Berlin)