Eine Vermietung unter Angehörigen ist ein
beliebtes Steuersparmodell. Allerdings werden die steuerlichen
Vorteile nur dann anerkannt, wenn das Mietverhältnis einem
Fremdvergleich standhält. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg
(Aktenzeichen: 9 K 9009/08) hat jetzt Kriterien aufgestellt, wann
das Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält.

Cottbus (dapd). Eine Vermietung unter Angehörigen ist ein
beliebtes Steuersparmodell. Allerdings werden die steuerlichen
Vorteile nur dann anerkannt, wenn das Mietverhältnis einem
Fremdvergleich standhält. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg
(Aktenzeichen: 9 K 9009/08) hat jetzt Kriterien aufgestellt, wann
das Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält.

Das ist meist der Fall, wenn der Mietvertrag nicht regelt, wie
die Nebenkosten vom Mieter zu zahlen sind. Ebenfalls kritisch wird
es unter anderem, wenn davon auszugehen ist, dass der Vermieter das
Objekt zumindest mit genutzt hat.

Die Konsequenz: Wird der Vertrag nicht anerkannt, geht das
Gericht von einer Steuerhinterziehung aus, so dass Steuern noch bis
zu zehn Jahre lang nachgefordert werden können. Bei einer Vermietung
an Angehörige sollte deshalb darauf geachtet werden, dass das
Mietverhältnis so gestaltet wird, wie es auch bei einem
familienfremden Mieter der Fall wäre.

dapd.djn/T2012112601343/ome/K2120/mwa

(Cottbus)