Um in dringenden Fällen eine längere
Kündigungsfrist zu verkürzen, können Mieter versuchen, mit dem
Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Hamburg (dapd). Um in dringenden Fällen eine längere
Kündigungsfrist zu verkürzen, können Mieter versuchen, mit dem
Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren. Er beendet das
Mietverhältnis vorzeitig, wenn der Mieter zum Beispiel wegen
Arbeitsplatzwechsels kurzfristig in eine andere Stadt umziehen muss
und deshalb nicht die gesetzliche Kündigungsfrist abwarten kann,
informiert der Mieterverein zu Hamburg.

Im schriftlichen Aufhebungsvertrag muss festgelegt sein, dass das
Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin endet. Darüber hinaus
können weitere Punkte geregelt werden. So kann die Aufhebung des
Vertrages davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter einen
geeigneten Nachmieter stellt. Sinnvoll ist es möglicherweise auch,
eine Vereinbarung hinsichtlich verschiedener Einrichtungsgegenstände
zu treffen, die in der Wohnung zurückbleiben sollen.

Auch die Frage, wann die Mietkaution zurückzuzahlen ist oder ob
der Mieter Dekorationsarbeiten vorzunehmen hat, kann in den
Aufhebungsvertrag aufgenommen werden. Die Vereinbarung muss von
Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

dapd.djn/T2012070303390/kaf/K2120/mwo

(Hamburg)