Knapp jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland
macht aus der Höhe seines Gehalts kein Geheimnis. Das geht aus einer
Online-Umfrage des Jobportals stellenanzeigen.de hervor. Von den
1.000 Befragten gehen demnach 45 Prozent im Kollegenkreis „völlig
offen“ mit dem Thema um, knapp ein Drittel der Arbeitnehmer spricht
demgegenüber nur mit Freunden oder Verwandten über das Gehalt.

München (dapd). Knapp jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland
macht aus der Höhe seines Gehalts kein Geheimnis. Das geht aus einer
Online-Umfrage des Jobportals stellenanzeigen.de hervor. Von den
1.000 Befragten gehen demnach 45 Prozent im Kollegenkreis „völlig
offen“ mit dem Thema um, knapp ein Drittel der Arbeitnehmer spricht
demgegenüber nur mit Freunden oder Verwandten über das Gehalt.
Grundsätzlich keine Angaben zum Einkommen macht der Umfrage zufolge
knapp jeder vierte Befragte.

In Arbeitsverträgen ist häufig festgelegt, dass Beschäftigte ihre
Vergütungshöhe „vertraulich“ behandeln sollen. Wenn Angestellte
trotzdem über ihr Gehalt reden, hat dies aber in der Regel keine
rechtlichen Folgen.

So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in
einem der wenigen bekannten Urteile zum Thema, dass Arbeitgeber
keine Abmahnung aussprechen dürfen, wenn Beschäftigte trotz einer
Verschwiegenheitsklausel über ihr Gehalt reden (Aktenzeichen: 2 Sa
237/09). Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem
damit, dass Beschäftigte sich nur dann gegen eine ungerechtfertigte
Ungleichbehandlung bei der Entlohnung wehren könnten, wenn sie das
Gehalt ihrer Kollegen kennen.

dapd.djn/T2013031801199/rog//K2120/mwa

(München)