Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf um mehr
Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt Rückendeckung vom
Oberlandesgericht Düsseldorf bekommen. Das Gericht wies eine
Beschwerde des Betreibers der Jet-Tankstellen, ConocoPhillips, gegen
einen Auskunftsbeschluss der Aufsichtsbehörde zurück, wie das
Kartellamt am Freitag mitteilte. Das Unternehmen habe nun noch bis
zum 8.
Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf um mehr
Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt Rückendeckung vom
Oberlandesgericht Düsseldorf bekommen. Das Gericht wies eine
Beschwerde des Betreibers der Jet-Tankstellen, ConocoPhillips, gegen
einen Auskunftsbeschluss der Aufsichtsbehörde zurück, wie das
Kartellamt am Freitag mitteilte. Das Unternehmen habe nun noch bis
zum 8. Oktober Zeit, der Behörde die angeforderten Daten zu liefern.
Die Kartellwächter ermitteln wegen des Verdachts der Behinderung
freier Tankstellen gegen die fünf großen Mineralökonzerne – Deutsche
BP/Aral, Exxon/Esso, ConocoPhillips, Shell und Total. Die
Marktführer sollen den freien Tankstellen Kraftstoff zu Preisen
verkauft haben, die noch über denen lagen, die sie von ihren eigenen
Endkunden an der Zapfsäule verlangten. ConocoPhillips war das
einzige Unternehmen, das sich gegen die Herausgabe der Daten
gesperrt hatte.
dapd.djn/T2012092100838/re/mwo
(Bonn)