Mieter, denen ihre Wohnung zum Verkauf angeboten
wird, sollten die Offerte gründlich prüfen. Was sich im ersten
Augenblick verlockend anhöre, könne seine Tücken haben, warnt der
Verband Privater Bauherren (VPB). Denn die Erwerber bilden eine
Gemeinschaft und müssen sich im Rahmen der vom Wohneigentumsgesetz
vorgegebenen Richtlinien miteinander arrangieren.
Berlin (dapd). Mieter, denen ihre Wohnung zum Verkauf angeboten
wird, sollten die Offerte gründlich prüfen. Was sich im ersten
Augenblick verlockend anhöre, könne seine Tücken haben, warnt der
Verband Privater Bauherren (VPB). Denn die Erwerber bilden eine
Gemeinschaft und müssen sich im Rahmen der vom Wohneigentumsgesetz
vorgegebenen Richtlinien miteinander arrangieren.
Das ist besonders schwierig, wenn nur wenige Mieter in einem
Mehrfamilienhaus ihre Wohnungen kaufen und das Gros der Immobilie an
einen einzelnen Investor geht. Dieser hat dann die Mehrheit und
damit auch das Sagen in der Wohnanlage. Nach den Erfahrungen des
Verbands Privater Bauherren legen es manche Mehrheitseigner darauf
an, durch überhöhte Umlagen und Sonderzahlungen die Einzeleigentümer
nach und nach zu vertreiben und deren Besitz zu günstigen
Konditionen zu übernehmen.
Oft denken Mieter beim Kauf der eigenen Wohnung gar nicht an
diese Zusatzkosten. Sie kalkulieren zwar ihre monatlichen Zins- und
Tilgungszahlungen ein, vergessen aber die Umlagen. Doch Umlagen,
Rücklagen der Eigentümergemeinschaft und Instandhaltungskosten für
die Anlage addieren sich unter Umständen zu beachtlichen Beträgen,
die weit höher liegen können als die vorherige Mietzahlung.
dapd.djn/T2013021101179/kaf/K2120/mwo
(Berlin)