Wer während einer Raucherpause einen Unfall hat,
ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das
entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Die Begründung: Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit, die in
keinem sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht.

Berlin (dapd). Wer während einer Raucherpause einen Unfall hat,
ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das
entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Die Begründung: Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit, die in
keinem sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht.

In dem Fall war eine Frau auf dem Weg zurück aus der Raucherpause
mit einer Kollegin zusammengestoßen, gestürzt und hatte sich dabei
den Arm gebrochen. Trotzdem erkannte das Gericht den Unfall nicht
als Arbeitsunfall an. Der Konsum von Genussmitteln sei immer dem
persönlichen und nicht dem beruflichen Bereich zuzuordnen, urteilte
das Gericht. Damit stehe der Weg von und zur Raucherpause nicht
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

dapd.djn/T2013021501735/ome/K2120/rad

(Berlin)