Hausbesitzer müssen grundsätzlich keine
Abwassergebühren zahlen, wenn sie das Wasser zur Gartenbewässerung
genutzt haben. Eine anderslautende Regelung der Stadt Bielefeld hat
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag für unwirksam
erklärt. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer gegen eine
sogenannte Bagatellgrenze.

Münster (dapd). Hausbesitzer müssen grundsätzlich keine
Abwassergebühren zahlen, wenn sie das Wasser zur Gartenbewässerung
genutzt haben. Eine anderslautende Regelung der Stadt Bielefeld hat
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag für unwirksam
erklärt. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer gegen eine
sogenannte Bagatellgrenze. Demnach galt die Befreiung von der
Abwassergebühr erst ab einer Menge von über 20 Kubikmetern. Wer
weniger verbrauchte, musste dennoch für Schmutzwasser zahlen.

Das OVG sah für die Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe.
Ein geringerer Verwaltungsaufwand rechtfertige dies nicht. Pro Jahr
würden bei 20 Kubikmetern Gartenbewässerung bis zu 59,40 Euro an
Schmutzwassergebühren fällig, obwohl die Abwasseranlagen gar nicht
in Anspruch genommen wurden. Der Gebührenbescheid des Klägers für
die Jahre 2007 bis 2010 wurde vom OVG aufgehoben.

(Aktenzeichen: 9 A 1646/11)

dapd.djn/T2012120301642/wol/pon

(Münster)