Wer eine private Rente vom Versorgungswerk der
Presse bekommt, muss auf die Leistungen keine Beiträge zur
Krankenversicherung bezahlen. Das geht aus einem Urteil des
Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 5 KR 161/09)
hervor.

München (dapd). Wer eine private Rente vom Versorgungswerk der
Presse bekommt, muss auf die Leistungen keine Beiträge zur
Krankenversicherung bezahlen. Das geht aus einem Urteil des
Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 5 KR 161/09)
hervor.

Die Krankenkasse hatte ihre Forderungen damit begründet, dass es
sich um eine Rentenzahlung eines berufsständischen Versorgungswerks
handle. Damit würden auf die Rente Beiträge zur Krankenversicherung
fällig. Der Betroffene wollte jedoch nicht zahlen und verwies
darauf, dass er die Beiträge ausschließlich aus eigenen Mitteln
aufgebracht habe, und nicht etwa sein ehemaliger Arbeitgeber die
Beiträge gezahlt habe. Damit bestehe auch keine Verpflichtung,
Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Das Gericht sah das genauso. Es kann keine Beitragspflicht
bestehen, wenn der Angestellte selbst den Altersvorsorgevertrag
abgeschlossen hat, selbst Versicherungsnehmer war und auch die
Beiträge gezahlt hat.

dapd.djn/T2012122102407/ome/K2129/rad

(München)