Ursprünglich war geplant, zu Beginn des
Steuerjahres 2013 die Aufbewahrungsfristen für steuerliche
Unterlagen deutlich zu verkürzen – von bisher zehn auf zunächst acht
und später sieben Jahre. Die angedachte gesetzliche Neuregelung trat
allerdings nicht in Kraft, da das Jahressteuergesetz im Bundesrat
und Vermittlungsausschuss gescheitert ist.

Berlin (dapd). Ursprünglich war geplant, zu Beginn des
Steuerjahres 2013 die Aufbewahrungsfristen für steuerliche
Unterlagen deutlich zu verkürzen – von bisher zehn auf zunächst acht
und später sieben Jahre. Die angedachte gesetzliche Neuregelung trat
allerdings nicht in Kraft, da das Jahressteuergesetz im Bundesrat
und Vermittlungsausschuss gescheitert ist. Damit bleibt es bei der
bisherigen Regelung, nach der die meisten Steuerunterlagen zehn
Jahre aufbewahrt werden müssen.

dapd.djn/T2013022001539/ome/K2120/rad

(Berlin)