Wenn Bauarbeiten in der Nachbarschaft schon beim
Einzug in die neue Wohnung absehbar waren, dürfen Mieter deswegen
nicht die Miete mindern. Besonders in der Nähe von Bahnhöfen,
Flughäfen oder Autobahnkreuzen ist mit Baulärm auch an den
Wochenenden zu rechnen, befand das Landgericht Berlin (Aktenzeichen:
63 S 206/11).

Berlin (dapd). Wenn Bauarbeiten in der Nachbarschaft schon beim
Einzug in die neue Wohnung absehbar waren, dürfen Mieter deswegen
nicht die Miete mindern. Besonders in der Nähe von Bahnhöfen,
Flughäfen oder Autobahnkreuzen ist mit Baulärm auch an den
Wochenenden zu rechnen, befand das Landgericht Berlin (Aktenzeichen:
63 S 206/11).

Ein Mieter hatte sich durch den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz in
Berlin erheblich gestört gefühlt. Doch eine Mietminderung war nicht
zulässig, denn die Bauarbeiten seien zu erwarten gewesen, entschied
das Gericht. Es wäre vielmehr ungewöhnlich gewesen, wenn keine
Arbeiten an Sonntagen und nachts stattgefunden hätten.

dapd.djn/T2012110802401/kaf/K2120/mwo

(Berlin)