Ein berufsunfähiger Kfz-Mechaniker kann ohne
weiteres auf eine Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter im
Vollstreckungsdienst eines Landkreises verwiesen werden. Das
entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 7 O 425/11). Dem
steht nicht entgegen, dass der Mann als gelernter Kfz-Mechaniker
theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, Kfz-Meister zu werden.

Berlin (dapd). Ein berufsunfähiger Kfz-Mechaniker kann ohne
weiteres auf eine Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter im
Vollstreckungsdienst eines Landkreises verwiesen werden. Das
entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 7 O 425/11). Dem
steht nicht entgegen, dass der Mann als gelernter Kfz-Mechaniker
theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, Kfz-Meister zu werden.

Im Verwaltungsdienst könne der Mann theoretisch auch eine
Ausbildung zum Gerichtsvollzieher absolvieren und auf diese Weise
eine berufliche Qualifikation erlangen, hieß es zu Begründung.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht bedeutet das: Beim Abschluss
einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Verbraucher darauf
achten, dass eine abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Denn
diese verhindert in aller Regel, dass eine Berufsunfähigkeitsrente
gezahlt werden muss. Bei einer konkreten Verweisung hingegen hätte
der Betroffene den Verweisungsberuf zuvor schon ausüben müssen,
damit die Versicherung die Rentenzahlung hätte verweigern können.

dapd.djn/T2012110803165/ome/K2120/mhs

(Berlin)