Strich Achter, Granada, Rekord C2: Die
Retro-Wagen aus den 60ern und 70ern sind auch bei jungen Familien
beliebt. Ist das Oldtimer-Fahren aber mit den modernen Anforderungen
an die Kindersicherheit vereinbar? Ein klares Ja kommt hier vom TÜV
Süd in München.

München (dapd). Strich Achter, Granada, Rekord C2: Die
Retro-Wagen aus den 60ern und 70ern sind auch bei jungen Familien
beliebt. Ist das Oldtimer-Fahren aber mit den modernen Anforderungen
an die Kindersicherheit vereinbar? Ein klares Ja kommt hier vom TÜV
Süd in München. In aller Regel ließen sich Gurte im Fond nachrüsten
– ohne Abstriche bei der H-Zulassung, betonen die Fachleute der
Sachverständigenorganisation.

Grundvoraussetzung für die Befestigung von Babyschale und
Kindersitz sind Sicherheitsgurte auf den hinteren Plätzen.
Fond-Gurte wurden jedoch hierzulande für neue Modelle erst Mitte
1979 Pflicht.

Gleichwohl muss laut TÜV-Oldtimerexperte Matthias Gerst „der
Traum vom Oldtimer nicht an der Kindersicherung scheitern“. Gerade
die Wagen aus den 60ern und 70ern ließen sich überraschend leicht
mit Gurten im Fond nachrüsten. „Oftmals gibt es dafür bereits
Befestigungspunkte hinter den Verkleidungen der Türsäulen und am
Unterboden“, sagt Gerst.

Allerdings, für die eher seltenen Fälle, in denen kein Nachrüsten
möglich sei, gelte wie für alle Fahrzeuge ohne Gurt: Mädchen und
Jungen unter drei Jahren dürften gar nicht, Kinder ab drei Jahren
nur auf der Rücksitzbank mitgenommen werden.

dapd.djn/T2013032500220/nom/K2120/mwa

(München)