Wer beim Finanzgericht eine Klage per
E-Mail einreichen will, kann das nur mit einer elektronischen
Signatur tun. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
(Aktenzeichen: 6 K 1736/10).

Neustadt/Weinstraße (dapd). Wer beim Finanzgericht eine Klage per
E-Mail einreichen will, kann das nur mit einer elektronischen
Signatur tun. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
(Aktenzeichen: 6 K 1736/10).

Dennoch kann eine Klageerhebung ohne Signatur wirksam sein: Sie
führt dazu, dass die später formgerecht eingereichte Klage
zugelassen wird, weil das Gericht eine Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand gewährt. In dem Fall ließ das Gericht die Klage
auch deshalb zu, weil ein Laie nicht ohne weiteres erkennen kann,
dass eine eingereichte Klage mit einer elektronischen Signatur oder
Unterschrift versehen sein muss.

dapd.djn/T2013011101651/ome/K2120/rad

(Neustadt/Weinstraße)