Erneut sind zwei Schadenersatzklagen von
deutschen Anlegern wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang
mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers gescheitert.
In den beiden vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschiedenen
Fällen hatten die beiden Klägerinnen von der Commerzbank Geld wegen
angeblich fehlerhafter Anlageberatung zurückgefordert.
Karlsruhe (dapd). Erneut sind zwei Schadenersatzklagen von
deutschen Anlegern wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang
mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers gescheitert.
In den beiden vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschiedenen
Fällen hatten die beiden Klägerinnen von der Commerzbank Geld wegen
angeblich fehlerhafter Anlageberatung zurückgefordert.
In einem Fall ging es um 20.000 Euro, im anderen um 32.000 Euro,
die die Anlegerinnen jeweils auf Empfehlung eines Mitarbeiters der
Commerzbank im Februar 2007 in Lehman-Zertifikate investiert hatten.
Mit der Insolvenz der US-Investmentbank im September 2008 waren die
erworbenen Zertifikate wertlos geworden.
Der 11. Zivilsenat des BGH musste entscheiden, ob die Commerzbank
über ihre Provision von 3,5 Prozent des Anlagebetrages hätte
aufklären müssen. Das Gericht verneinte dies. Bei einem
Festpreisgeschäft müsse die beratende Bank den Kunden weder über
ihre Gewinnmarge noch darüber aufklären, dass der Zertifikaterwerb
im Wege eines Eigengeschäfts erfolgt sei, bei dem die Bank zuvor
selbst erworbene Papiere eines anderen Instituts an die Kunden
weiterveräußert. Damit bekräftigte der BGH seine bisherige
Rechtsprechung.
(AZ: BGH XI ZR 367/11 und 368/11)
dapd.djn/T2012101651919/dmu/mai/mwo
(Karlsruhe)