Zahlt eine Haftpflichtversicherung ein ersichtlich
zu niedriges Schmerzensgeld, kann sich die später tatsächlich zu
zahlende Summe deutlich erhöhen. Das entschied das Oberlandesgericht
Köln.

Köln (dapd). Zahlt eine Haftpflichtversicherung ein ersichtlich
zu niedriges Schmerzensgeld, kann sich die später tatsächlich zu
zahlende Summe deutlich erhöhen. Das entschied das Oberlandesgericht
Köln.

In dem Fall war eine Frau bei einer Operation mit einem falschen
Desinfektionsmittel versorgt worden. Folge waren starke Schmerzen
und ein verlängerter Heilungsprozess an der Wunde. Trotzdem wollte
die Haftpflichtversicherung der behandelnden Ärzte lediglich 500
Euro Schmerzensgeld zahlen. Das war der Frau zu wenig, die 30.000
Euro verlangte.

Tatsächlich musste die Haftpflichtversicherung 6.000 Euro zahlen
– 2.000 Euro mehr als üblich, weil das knickrige
Regulierungsverhalten der Versicherung den Gesamtzustand der
betroffenen Frau negativ beeinflusst hat und nach Ansicht des
Gerichts einen Aufschlag rechtfertigt.

(Aktenzeichen: OLG Köln 5 U 38/10)

dapd.djn/T2012082902792/ome/K2120/ph

(Köln)