Die Kosten für einen sogenannten Dogsitter sind
nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar, wenn
das Tier außerhalb der Wohnung des Hundebesitzers betreut wird. Das
entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E).
Zwar könne das Aufpassen auf die Hunde grundsätzlich eine
haushaltsnahe Dienstleistung sein, erklärten die Richter.
Münster (dapd). Die Kosten für einen sogenannten Dogsitter sind
nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar, wenn
das Tier außerhalb der Wohnung des Hundebesitzers betreut wird. Das
entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E).
Zwar könne das Aufpassen auf die Hunde grundsätzlich eine
haushaltsnahe Dienstleistung sein, erklärten die Richter. Dafür
müsse es aber im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt werden.
In dem Fall wurden die Hunde aber außerhalb des Haushalts
versorgt. Damit war keine steuerliche Anerkennung als haushaltsnahe
Dienstleistung möglich.
dapd.djn/T2012071302480/ome/K2120/rad
(Münster)