Wer im Home-Office für seinen
Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung
steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht
Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem
sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet
hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.
Neutstadt/Weinstraße (dapd). Wer im Home-Office für seinen
Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung
steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht
Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem
sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet
hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.
Das Gericht sah darin keine typische Arbeitszimmer-Konstellation,
die dazu führen würde, dass die Kosten nicht absetzbar sind. Denn
der Arbeitnehmer hatte gar keine Möglichkeit, an den vereinbarten
Tagen im Büro zu arbeiten. Die Aufwendungen für das Home-Office sind
damit in diesem Sonderfall als Werbungskosten absetzbar.
dapd.djn/T2012071602225/ome/K2120/rad
(Neutstadt/Weinstraße)