Wer aus privaten Gründen ins Ausland gezogen ist
und dann nach Deutschland zurückkehrt, um hier einen Job anzunehmen,
kann die Kosten für den Umzug zurück in die Bundesrepublik
steuerlich absetzen. Das entschied das niedersächsische
Finanzgericht (Aktenzeichen: 4 K 6/12).

Hannover (dapd). Wer aus privaten Gründen ins Ausland gezogen ist
und dann nach Deutschland zurückkehrt, um hier einen Job anzunehmen,
kann die Kosten für den Umzug zurück in die Bundesrepublik
steuerlich absetzen. Das entschied das niedersächsische
Finanzgericht (Aktenzeichen: 4 K 6/12).

In dem Fall war eine Lehrerin 2004 aus privaten Gründen aus
Deutschland weggezogen. 2009 fing sie an, wieder in Deutschland zu
arbeiten, 2010 zog sie aus Österreich zurück nach Deutschland. Das
Finanzamt sah keine berufliche Veranlassung in dem Umzug und wollte
die Kosten nicht anerkennen.

Das Finanzgericht sah das anders: Der Rückzug nach Deutschland
war durch die Berufstätigkeit beruflich veranlasst, die Kosten sind
in solchen Fällen immer zu berücksichtigen. Dass der Wegzug aus
Deutschland ins Ausland privat veranlasst war, sei dabei
unerheblich, urteilte das Gericht, ebenso die Frage, ob die Frau im
Ausland berufstätig war oder nicht.

dapd.djn/T2012080103355/ome/K2120/mwa

(Hannover)