Wenn Mediziner wissen, dass ein Klinikaufenthalt
medizinisch nicht notwendig ist, müssen die behandelnden Ärzte den
Patienten darauf aufmerksam machen, weil die private
Krankenversicherung in der Folge die Kosten dafür nicht trägt. Das
geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen:
172 C 32607/11) hervor.

München (dapd). Wenn Mediziner wissen, dass ein Klinikaufenthalt
medizinisch nicht notwendig ist, müssen die behandelnden Ärzte den
Patienten darauf aufmerksam machen, weil die private
Krankenversicherung in der Folge die Kosten dafür nicht trägt. Das
geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen:
172 C 32607/11) hervor.

In dem Fall war dem Patienten freigestellt, ob er am Vortag der
Operation oder erst am Operationstag selbst im Krankenhaus
aufgenommen werden will – die private Krankenversicherung hatte
deshalb die Übernahme der Kosten abgelehnt, die für die erste Nacht
entstanden waren.

dapd.djn/T2012071102613/ome/k2120/ph

(München)