Sobald ein Versicherter Leistungen aus
einer Altersrente bekommt, darf seine Krankentagegeld-Versicherung
die Zahlungen einstellen. Das gilt nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 7 U 256/10) auch
für den Fall, dass der Versicherte eine vorgezogene Altersrente aus
dem Versorgungswerk für Ärzte bekommt.

Frankfurt/Main (dapd). Sobald ein Versicherter Leistungen aus
einer Altersrente bekommt, darf seine Krankentagegeld-Versicherung
die Zahlungen einstellen. Das gilt nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 7 U 256/10) auch
für den Fall, dass der Versicherte eine vorgezogene Altersrente aus
dem Versorgungswerk für Ärzte bekommt.

Die Zahlung einer solchen Rente stellt immer einen
Beendigungsgrund im Sinne der Versicherungsbedingungen dar,
entschieden die Richter. Das gelte unabhängig davon, aus welchem
Grund die Altersrente gezahlt wird.

dapd.djn/T2013020401339/ome/K2120/rad

(Frankfurt/Main)