Die Kosten für eine Operation zum Fettabsaugen
müssen nicht von einer privaten Krankenversicherung getragen werden.
Eine solche Behandlung ist nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 U 96/10) erst dann
medizinisch notwendig und muss bezahlt werden, wenn eine
konventionelle Behandlung mit Lymphdrainage oder mit einer
Kompressionstherapie ohne Erfolg geblieben ist.
Köln (dapd). Die Kosten für eine Operation zum Fettabsaugen
müssen nicht von einer privaten Krankenversicherung getragen werden.
Eine solche Behandlung ist nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 U 96/10) erst dann
medizinisch notwendig und muss bezahlt werden, wenn eine
konventionelle Behandlung mit Lymphdrainage oder mit einer
Kompressionstherapie ohne Erfolg geblieben ist.
dapd.djn/T2013011801546/ome/K2120/rad
(Köln)