Wer eine Immobilie verkauft hat, kann die
Kreditzinsen auch dann weiter absetzen, wenn der Verkaufspreis nicht
ausreicht, um die Darlehensschuld voll zu tilgen. Das hat der
Bundesfinanzhof entschieden. Wie der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mitteilt, hat der Bundesfinanzhof mit
dieser Entscheidung seine frühere Rechtsprechung geändert.
München (dapd). Wer eine Immobilie verkauft hat, kann die
Kreditzinsen auch dann weiter absetzen, wenn der Verkaufspreis nicht
ausreicht, um die Darlehensschuld voll zu tilgen. Das hat der
Bundesfinanzhof entschieden. Wie der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mitteilt, hat der Bundesfinanzhof mit
dieser Entscheidung seine frühere Rechtsprechung geändert. Bisher
wurden Zinsen nach Verkauf des Mietobjekts demnach nur anerkannt,
wenn mit dem Darlehen sofort absetzbare Modernisierungskosten
finanziert worden waren.
Das ist jetzt anders: Nunmehr können trotz Beendigung der
Vermietung auch andere verbleibende Kreditzinsen bis zur
vollständigen Tilgung des Kredits als Werbungskosten bei den
Mieteinkünften abgezogen werden. Der entstehende Verlust ist
steuermindernd mit anderen Einkünften zu verrechnen.
dapd.djn/T2012092001883/ome/K2120/mhs
(München)